Die Rechtsprechung des EGMR zur Beurteilung der Frage, ob "dieselbe Sache" im Sinn des Art. 4 7. ZPMRK vorliegt, trifft keine Aussage zur disziplinarischen Verfolgung wegen Verletzung von Standespflichten zusätzlich zur Verfolgung wegen Verletzung allgemein strafbarer Tatbestände durch dasselbe Verhalten. Vielmehr bezieht sich diese auf das Verhältnis zwischen gerichtlichen Strafverfahren zu Verwaltungsstrafverfahren sowie auf das Verhältnis von gerichtlichen bzw. verwaltungsbehördlichen Strafverfahren untereinander (EGMR 10. 2.2009, Nr. 14939/03; EGMR 16.6.2009, Nr. 13079/03; EGMR 25.6.2009, Nr. 55759/07; EGMR 14.1.2010, Nr. 2376/03).Die Rechtsprechung des EGMR zur Beurteilung der Frage, ob "dieselbe Sache" im Sinn des Artikel 4, 7. ZPMRK vorliegt, trifft keine Aussage zur disziplinarischen Verfolgung wegen Verletzung von Standespflichten zusätzlich zur Verfolgung wegen Verletzung allgemein strafbarer Tatbestände durch dasselbe Verhalten. Vielmehr bezieht sich diese auf das Verhältnis zwischen gerichtlichen Strafverfahren zu Verwaltungsstrafverfahren sowie auf das Verhältnis von gerichtlichen bzw. verwaltungsbehördlichen Strafverfahren untereinander (EGMR 10. 2.2009, Nr. 14939/03; EGMR 16.6.2009, Nr. 13079/03; EGMR 25.6.2009, Nr. 55759/07; EGMR 14.1.2010, Nr. 2376/03).