Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2023/04/0005

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

10

Geschäftszahl

Ra 2023/04/0005

Entscheidungsdatum

17.05.2024

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E15202000
E3R E19400000

Norm

EURallg
32016R0679 DSGVO Art9
32016R0679 DSGVO Art9 Abs1

Rechtssatz

Unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Artikel 9, DSGVO, die Benachteiligung von Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem bestimmten Milieu bzw. einer bestimmten Weltanschauung hintanzuhalten, ergeben sich aus den der Betroffenen mit einem Wahrscheinlichkeitswert zugeschriebenen Sinus-Geo-Milieus weltanschauliche Überzeugungen im Sinn des Artikel 9, Absatz eins, DSGVO. In diesem Zusammenhang ist es nicht erheblich, ob jedem einzelnen Milieu bzw. jeder einzelnen Zuschreibung einer Wahrscheinlichkeit für sich allein betrachtet eine weltanschauliche Überzeugung zu entnehmen ist. Maßgeblich ist vielmehr, dass jedenfalls einzelnen dieser Milieus Hinweise auf weltanschauliche Überzeugungen zu entnehmen sind und dass sich ausgehend davon aus dem Zusammenspiel der den einzelnen Milieus zugeordneten Wahrscheinlichkeitswerte bzw. einer Gesamtsicht darauf Schlussfolgerungen auf (wenn auch nur vermutete) weltanschauliche Überzeugungen ziehen lassen.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023040005.L12

Im RIS seit

25.06.2024

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2026

Dokumentnummer

JWR_2023040005_20240517L10