Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/04/0005

Rechtssatz

Unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Artikel 9, DSGVO, die Benachteiligung von Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem bestimmten Milieu bzw. einer bestimmten Weltanschauung hintanzuhalten, ergeben sich aus den der Betroffenen mit einem Wahrscheinlichkeitswert zugeschriebenen Sinus-Geo-Milieus weltanschauliche Überzeugungen im Sinn des Artikel 9, Absatz eins, DSGVO. In diesem Zusammenhang ist es nicht erheblich, ob jedem einzelnen Milieu bzw. jeder einzelnen Zuschreibung einer Wahrscheinlichkeit für sich allein betrachtet eine weltanschauliche Überzeugung zu entnehmen ist. Maßgeblich ist vielmehr, dass jedenfalls einzelnen dieser Milieus Hinweise auf weltanschauliche Überzeugungen zu entnehmen sind und dass sich ausgehend davon aus dem Zusammenspiel der den einzelnen Milieus zugeordneten Wahrscheinlichkeitswerte bzw. einer Gesamtsicht darauf Schlussfolgerungen auf (wenn auch nur vermutete) weltanschauliche Überzeugungen ziehen lassen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023040005.L12