Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2023/03/0066

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

Ra 2023/03/0066

Entscheidungsdatum

25.05.2023

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

VwRallg
WaffG 1996 §17 Abs1 Z10
WaffG 1996 §17 Abs3
WaffG 1996 §23 Abs2
WaffG 1996 §23 Abs2c
WaffG 1996 §33 Abs3
WaffG 1996 §58 Abs13

Rechtssatz

Das vom Revisionswerber dargelegte "sammlerische Interesse" erschöpft sich mangels hinreichend konkreter Angaben, die auf ein ernsthaftes und nachhaltiges Sammlerinteresse im Sinne der Rechtsprechung des VwGH zu Paragraph 23, Absatz 2, 2 c, WaffG 1996 vergleiche VwGH 1.9.2022, Ra 2021/03/0163, 16.6.2020, Ro 2020/03/0002, und 7.2.2018, Ra 2017/03/0101) schließen ließen, im bloßen Willen, die bislang rechtmäßig besessenen Magazine trotz des inzwischen in Kraft getretenen Verbotes weiter zu besitzen vergleiche dazu, dass die Verwendung einer Schusswaffe zur Sammlung vom bloßen Willen die Schusswaffe zu besitzen zu unterscheiden ist, etwa Paragraph 33, Absatz 3, WaffG 1996 über zulässige Begründungen für den Besitz von Schusswaffen der Kategorie C). Ein solches Interesse wird vom Gesetzgeber zwar im Wege der Übergangsbestimmung des Paragraph 58, Absatz 13, WaffG 1996 anerkannt, kann jedoch nur im Falle einer rechtzeitigen Meldung nach dieser Bestimmung zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung führen. Eine Anwendung des Paragraph 17, Absatz 3, erster Satz WaffG 1996 ausschließlich auf Basis eines solchen Interesses am weiteren Besitz nach Versäumung der Zweijahresfrist des Paragraph 58, Absatz 13, WaffG 1996 (aus welchen Gründen auch immer) würde die gesetzgeberische Entscheidung, die Rechtmäßigkeit des weiteren Besitzes an eine rechtzeitige Meldung zu knüpfen, unterlaufen und kommt daher nicht in Betracht.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023030066.L05

Im RIS seit

27.06.2023

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2023

Dokumentnummer

JWR_2023030066_20230525L05