Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2022/22/0123
Entscheidungsdatum
29.10.2025
Index
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
FPG 2005 §46a Abs1 Z3
FPG 2005 §46a Abs4
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/21/0124 B 16. August 2022 RS 1 (hier nur der zweite Satz ohne den Einschub zwischen den Gedankenstrichen)
Stammrechtssatz
Im vorliegenden Fall war strittig, ob dem Fremden während eines Strafaufschubs gemäß § 39 SMG 1997 eine Karte für Geduldete auszustellen war. Angesichts der - nach Einbringung der Revision erfolgten - Abschiebung des Fremden lagen die Voraussetzungen für eine Duldung nach § 46a FrPolG 2005 aber schon in Ermangelung eines Aufenthalts im Inland nicht mehr vor, weshalb die Ausstellung einer Karte für Geduldete nicht mehr in Betracht kommt.Im vorliegenden Fall war strittig, ob dem Fremden während eines Strafaufschubs gemäß Paragraph 39, SMG 1997 eine Karte für Geduldete auszustellen war. Angesichts der - nach Einbringung der Revision erfolgten - Abschiebung des Fremden lagen die Voraussetzungen für eine Duldung nach Paragraph 46 a, FrPolG 2005 aber schon in Ermangelung eines Aufenthalts im Inland nicht mehr vor, weshalb die Ausstellung einer Karte für Geduldete nicht mehr in Betracht kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022220123.L02
Im RIS seit
25.11.2025
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2026
Dokumentnummer
JWR_2022220123_20251029L02