Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
Ra 2022/22/0045
Entscheidungsdatum
25.06.2026
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Rechtssatz
In § 10 NAG (war und) ist nicht vorgesehen, dass ein nach dem NAG erteilter Aufenthaltstitel oder die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts bereits durch die Erlassung eines Rückkehrverbotes gegen einen Asylwerber verloren geht. Dafür bedurfte es mithin der Erlassung einer Ausweisung (nun Rückkehrentscheidung).In Paragraph 10, NAG (war und) ist nicht vorgesehen, dass ein nach dem NAG erteilter Aufenthaltstitel oder die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts bereits durch die Erlassung eines Rückkehrverbotes gegen einen Asylwerber verloren geht. Dafür bedurfte es mithin der Erlassung einer Ausweisung (nun Rückkehrentscheidung).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2022220045.L03
Im RIS seit
21.07.2026
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2026
Dokumentnummer
JWR_2022220045_20260625L07