Verwaltungsgerichtshof
25.06.2026
Ra 2022/22/0045
In Paragraph 10, NAG (war und) ist nicht vorgesehen, dass ein nach dem NAG erteilter Aufenthaltstitel oder die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts bereits durch die Erlassung eines Rückkehrverbotes gegen einen Asylwerber verloren geht. Dafür bedurfte es mithin der Erlassung einer Ausweisung (nun Rückkehrentscheidung).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2022220045.L03