Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2026

Geschäftszahl

Ra 2022/22/0045

Rechtssatz

In Paragraph 10, NAG (war und) ist nicht vorgesehen, dass ein nach dem NAG erteilter Aufenthaltstitel oder die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts bereits durch die Erlassung eines Rückkehrverbotes gegen einen Asylwerber verloren geht. Dafür bedurfte es mithin der Erlassung einer Ausweisung (nun Rückkehrentscheidung).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2022220045.L03