Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
Ra 2023/08/0007
Entscheidungsdatum
02.08.2024
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1 Z1
AlVG 1977 §9
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/08/0172 B 17. März 2023 RS 3
Stammrechtssatz
Solange die Umstände, welche eine Unzumutbarkeit der Beschäftigung bedeuten könnten, nicht feststehen, wird durch die Unterlassung von (weiteren) Bewerbungsschritten im Allgemeinen im Sinn eines bedingten Vorsatzes in Kauf genommen, dass ein Beschäftigungsverhältnis nicht zustande kommt, das - gegebenenfalls auf Grund von im Bewerbungsverfahren zu vereinbarenden individuellen Zusicherungen - auch zumutbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023080007.L03
Im RIS seit
03.09.2024
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2024
Dokumentnummer
JWR_2023080007_20240802L05