Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2022/04/0089

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

9

Geschäftszahl

Ra 2022/04/0089

Entscheidungsdatum

03.09.2024

Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

UIG 1993 §2

Rechtssatz

Die Information, es liege ein behördlicher Auftrag vor, entbehrt für sich alleine jeglichen Aussagegehaltes, wie er in Paragraph 2, UIG für das Vorliegen eines Umweltdatums gefordert wird. Ob einem behördlichen Auftrag im konkreten Fall Informationen zu entnehmen sind, die als Umweltdaten im Sinn des Paragraph 2, UIG anzusehen sind, hängt vielmehr vom Inhalt dieses Auftrages ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022040089.L11

Im RIS seit

01.10.2024

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2024

Dokumentnummer

JWR_2022040089_20240903L09