Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ra 2022/03/0283
Entscheidungsdatum
18.04.2023
Index
93 Eisenbahn
Norm
EisenbahnG 1957 §48 Abs2
EisenbahnG 1957 §48 Abs3
EisenbahnG 1957 §49 Abs2
Rechtssatz
Das Erfordernis einer Gleiseindeckung besteht unabhängig von der Sicherungsart und damit für alle Eisenbahnkreuzungen. Von der iSd § 48 Abs. 2 bis 3 EisenbahnG 1957 vorzunehmenden Kostenaufteilung erfasst sind nach § 49 Abs. 2 EisenbahnG 1957 aber nur die Maßnahmen zur Umsetzung der konkret festgelegten Sicherung.Das Erfordernis einer Gleiseindeckung besteht unabhängig von der Sicherungsart und damit für alle Eisenbahnkreuzungen. Von der iSd Paragraph 48, Absatz 2 bis 3 EisenbahnG 1957 vorzunehmenden Kostenaufteilung erfasst sind nach Paragraph 49, Absatz 2, EisenbahnG 1957 aber nur die Maßnahmen zur Umsetzung der konkret festgelegten Sicherung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030283.L04
Im RIS seit
22.05.2023
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2023
Dokumentnummer
JWR_2022030283_20230418L04