Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.04.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/03/0283

Rechtssatz

Das Erfordernis einer Gleiseindeckung besteht unabhängig von der Sicherungsart und damit für alle Eisenbahnkreuzungen. Von der iSd Paragraph 48, Absatz 2 bis 3 EisenbahnG 1957 vorzunehmenden Kostenaufteilung erfasst sind nach Paragraph 49, Absatz 2, EisenbahnG 1957 aber nur die Maßnahmen zur Umsetzung der konkret festgelegten Sicherung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030283.L04