Verwaltungsgerichtshof
18.04.2023
Ra 2022/03/0283
Das Erfordernis einer Gleiseindeckung besteht unabhängig von der Sicherungsart und damit für alle Eisenbahnkreuzungen. Von der iSd Paragraph 48, Absatz 2 bis 3 EisenbahnG 1957 vorzunehmenden Kostenaufteilung erfasst sind nach Paragraph 49, Absatz 2, EisenbahnG 1957 aber nur die Maßnahmen zur Umsetzung der konkret festgelegten Sicherung.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030283.L04