Ob die konkreten Lehrgangsinhalte des zur Genehmigung eingereichten Lehrplans den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 2 Abs. 2 iVm. § 4 Wr TagesbetreuungsV 2016 entsprechen, stellt ein Rechtmäßigkeitserfordernis der Genehmigung eines solchen Lehrplans dar; als solches ist es in der Begründung (und nicht im Spruch) näher darzulegen.Ob die konkreten Lehrgangsinhalte des zur Genehmigung eingereichten Lehrplans den gesetzlichen Anforderungen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 4, Wr TagesbetreuungsV 2016 entsprechen, stellt ein Rechtmäßigkeitserfordernis der Genehmigung eines solchen Lehrplans dar; als solches ist es in der Begründung (und nicht im Spruch) näher darzulegen.