Die Beratungen und Abstimmungen der Senate gemäß § 15 Abs. 1 VwGG sind nicht öffentlich. Für eine Ausfolgung des Protokolls gibt es daher keine gesetzliche Grundlage.Die Beratungen und Abstimmungen der Senate gemäß Paragraph 15, Absatz eins, VwGG sind nicht öffentlich. Für eine Ausfolgung des Protokolls gibt es daher keine gesetzliche Grundlage.