Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2021/08/0018

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

9

Geschäftszahl

Ra 2021/08/0018

Entscheidungsdatum

06.09.2023

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

MindestlohntarifV private Bildungseinrichtungen 2009 §2
MindestlohntarifV private Bildungseinrichtungen 2010 §2
MindestlohntarifV private Bildungseinrichtungen 2011 §2

Rechtssatz

Ob eine als Nachhilfelehrerin oder -lehrer beschäftigte Person einer bestimmten Beschäftigungsgruppe des Mindestlohntarifs für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmer/innen zuzuordnen ist, ist nicht allein nach den Tätigkeitsmerkmalen dieser Beschäftigungsgruppe und den angeführten Tätigkeitsbezeichnungen vorzunehmen, sondern es ist unter Beachtung der Kriterien des Mindestlohntarifs auf die Tätigkeitsmerkmale und Beispiele der übrigen hiefür an sich in Betracht kommenden Beschäftigungsgruppen Bedacht zu nehmen vergleiche in diesem Sinn zur Einstufung in einen Kollektivvertrag VwGH 30.3.1993, 92/08/0050; 5.9.1995, 93/08/0137).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021080018.L07

Im RIS seit

10.10.2023

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2023

Dokumentnummer

JWR_2021080018_20230906L09