Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
11
Geschäftszahl
Ra 2021/04/0127
Entscheidungsdatum
25.06.2024
Index
L72004 Beschaffung Vergabe Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
97 Öffentliches Auftragswesen
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/04/0128
Rechtssatz
Dem Unternehmer steht zwar ein Recht zu, von der Auftraggeberin nicht aus unsachlichen, somit diskriminierenden Gründen gesetzwidrig von der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausgeschlossen zu werden, nicht jedoch ein uneingeschränktes Recht auf Aufforderung zur Angebotsabgabe und somit auf Teilnahme an einem nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021040127.L08
Im RIS seit
10.09.2024
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2024
Dokumentnummer
JWR_2021040127_20240625L11