Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2021/04/0127

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2021/04/0127

Entscheidungsdatum

25.06.2024

Index

L72004 Beschaffung Vergabe Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
97 Öffentliches Auftragswesen

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/04/0128

Rechtssatz

Angesichts des umfassenden Gebotes eines effektiven Rechtsschutzes muss auch die fehlerhafte Wahl eines Vergabeverfahrens ohne Bekanntmachung bekämpft werden können, und zwar gerade auch von jenen Unternehmen, die nicht eingeladen wurden, an dem betreffenden Vergabeverfahren teilzunehmen vergleiche etwa VwGH 16.10.2019, Ro 2017/04/0024, Rn. 35, mwN).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021040127.L12

Im RIS seit

10.09.2024

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2024

Dokumentnummer

JWR_2021040127_20240625L01