Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ro 2021/04/0007
Entscheidungsdatum
14.12.2021
Index
E000 EU- Recht allgemein
E3R E15202000
E3R E19400000
E6J
Norm
EURallg
32016R0679 DSGVO Art4 Z1
62012CJ0141 YS u.a. VORAB
Rechtssatz
In der Entscheidung des EuGH "YS ua." (C-141/12 und C-372/12 [ECLI:EU:C:2014:2081]) ist ausdrücklich festgehalten, dass es sich bei den in der Analyse über den Aufenthaltstitel verwendeten Daten um personenbezogene Daten handelt. Dass nach den dortigen Ausführungen des EuGH die rechtliche Analyse eines Sachverhalts als solche kein personenbezogenes Datum darstellt, ist nicht vergleichbar mit dem in Zusammenhang mit einer bestimmten natürlichen Person verarbeiteten Ergebnis von Auswertungen, das eine Aussage über die Einschätzung der politischen Interessenneigung einer bestimmten Person trifft.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62012CJ0141 YS u.a. VORAB
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021040007.J02
Im RIS seit
01.03.2022
Zuletzt aktualisiert am
25.03.2026
Dokumentnummer
JWR_2021040007_20211214J03