Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ro 2021/04/0007

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ro 2021/04/0007

Entscheidungsdatum

14.12.2021

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E15202000
E3R E19400000
E6J

Norm

EURallg
32016R0679 DSGVO Art4 Z1
62012CJ0141 YS u.a. VORAB

Rechtssatz

In der Entscheidung des EuGH "YS ua." (C-141/12 und C-372/12 [ECLI:EU:C:2014:2081]) ist ausdrücklich festgehalten, dass es sich bei den in der Analyse über den Aufenthaltstitel verwendeten Daten um personenbezogene Daten handelt. Dass nach den dortigen Ausführungen des EuGH die rechtliche Analyse eines Sachverhalts als solche kein personenbezogenes Datum darstellt, ist nicht vergleichbar mit dem in Zusammenhang mit einer bestimmten natürlichen Person verarbeiteten Ergebnis von Auswertungen, das eine Aussage über die Einschätzung der politischen Interessenneigung einer bestimmten Person trifft.

Gerichtsentscheidung

EuGH 62012CJ0141 YS u.a. VORAB

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021040007.J02

Im RIS seit

01.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2026

Dokumentnummer

JWR_2021040007_20211214J03