Verwaltungsgerichtshof
14.12.2021
Ro 2021/04/0007
In der Entscheidung des EuGH "YS ua." (C-141/12 und C-372/12 [ECLI:EU:C:2014:2081]) ist ausdrücklich festgehalten, dass es sich bei den in der Analyse über den Aufenthaltstitel verwendeten Daten um personenbezogene Daten handelt. Dass nach den dortigen Ausführungen des EuGH die rechtliche Analyse eines Sachverhalts als solche kein personenbezogenes Datum darstellt, ist nicht vergleichbar mit dem in Zusammenhang mit einer bestimmten natürlichen Person verarbeiteten Ergebnis von Auswertungen, das eine Aussage über die Einschätzung der politischen Interessenneigung einer bestimmten Person trifft.
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021040007.J02