Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2021/03/0119

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2021/03/0119

Entscheidungsdatum

13.12.2021

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/01 Rechtsanwälte

Norm

Satzung Versorgungseinrichtung TeilA ÖRAK §32 Abs4
VwRallg

Rechtssatz

Die in Paragraph 32, Absatz 4, der Verordnung der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages über die Versorgungseinrichtungen Teil A der österreichischen Rechtsanwaltskammern vorgesehene Kontrolluntersuchung dient ihrem Sinn und Zweck nach erkennbar dazu, allfällige gesundheitliche Veränderungen, die für den Leistungsbezug von Bedeutung sein können, zu ermitteln. Dementsprechend sind auch die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Auflage, mit der solche Kontrolluntersuchungen angeordnet werden, und damit auch die Rechtmäßigkeit der Auflage vor dieser normativen Zielsetzung zu beurteilen.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021030119.L03

Im RIS seit

18.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2022

Dokumentnummer

JWR_2021030119_20211213L03