Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2021/17/0064

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2021/17/0064

Entscheidungsdatum

16.07.2021

Index

34 Monopole

Norm

GSpG 1989 §53 Abs1

Rechtssatz

Der Umstand allein, dass die Bespielung der Geräte und damit die Durchführung von Probespielen zum Zeitpunkt der glücksspielrechtlichen Kontrolle nicht (mehr) möglich waren, führt für sich genommen noch nicht dazu, dass schon deshalb angenommen werden könnte, der Verdacht des Eingriffes in das Glücksspielmonopol des Bundes mit Glücksspielgeräten sei entkräftet vergleiche dazu VwGH 9.12.2019, Ra 2019/17/0066).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021170064.L06

Im RIS seit

19.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2021

Dokumentnummer

JWR_2021170064_20210716L02

Rechtssatz für Ra 2020/17/0038

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2020/17/0038

Entscheidungsdatum

15.09.2021

Index

34 Monopole

Norm

GSpG 1989 §53 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/17/0064 E 16. Juli 2021 RS 2

Stammrechtssatz

Der Umstand allein, dass die Bespielung der Geräte und damit die Durchführung von Probespielen zum Zeitpunkt der glücksspielrechtlichen Kontrolle nicht (mehr) möglich waren, führt für sich genommen noch nicht dazu, dass schon deshalb angenommen werden könnte, der Verdacht des Eingriffes in das Glücksspielmonopol des Bundes mit Glücksspielgeräten sei entkräftet vergleiche dazu VwGH 9.12.2019, Ra 2019/17/0066).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020170038.L02

Im RIS seit

18.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2021

Dokumentnummer

JWR_2020170038_20210915L02