Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2020/13/0084

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

Ra 2020/13/0084

Entscheidungsdatum

31.12.2020

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Das Einverständnis, nur formell oder "nur auf dem Papier" als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, befreit nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung der mit der Übernahme der unternehmensrechtlichen Geschäftsführung verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen. In einem solchen Einverständnis ist auch keine Aufgaben(Zuständigkeits-)verteilung zu sehen vergleiche VwGH 19.3.2015, 2013/16/0166; 21.11.2017, Ra 2017/16/0154).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130084.L03

Im RIS seit

08.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2021

Dokumentnummer

JWR_2020130084_20201231L04