Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2020/15/0019
Entscheidungsdatum
16.11.2021
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/15/0284 E 22. März 2010 RS 1 (hier nur erster Satz)
Stammrechtssatz
Die Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (siehe dazu Ritz, BAO3, § 162 Tz. 1, mit Hinweis auf die hg. Rechtsprechung). Für die Präzisierung einer schriftlich ergangenen Aufforderung muss Gleiches gelten.Die Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (siehe dazu Ritz, BAO3, Paragraph 162, Tz. 1, mit Hinweis auf die hg. Rechtsprechung). Für die Präzisierung einer schriftlich ergangenen Aufforderung muss Gleiches gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150019.L02
Im RIS seit
04.01.2022
Zuletzt aktualisiert am
04.01.2022
Dokumentnummer
JWR_2020150019_20211116L02