Mit dem bloß allgemein gehaltenen Vorwurf eines mangelhaft durchgeführten Ermittlungsverfahrens wird kein relevanter Verfahrensmangel aufgezeigt (vgl. VwGH 1.7.2020, Ra 2020/08/0073).Mit dem bloß allgemein gehaltenen Vorwurf eines mangelhaft durchgeführten Ermittlungsverfahrens wird kein relevanter Verfahrensmangel aufgezeigt vergleiche VwGH 1.7.2020, Ra 2020/08/0073).