Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2020/08/0170

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2020/08/0170

Entscheidungsdatum

16.12.2021

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1
AlVG 1977 §9 Abs1
AlVG 1977 §9 Abs7

Rechtssatz

Es liegt nahe, dass in Zusammenhang mit der Tätigkeit in einem vom AMS geförderten Sozialökonomischen Betrieb, somit einem Unternehmen, das im Sinn des Paragraph 9, Absatz 7, AlVG 1977 zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienende Arbeitsverhältnisse zur Verfügung stellt, - auch aus Sicht der Arbeitssuchenden - im Zuge der Arbeitsaufnahme die Frage der Arbeitswilligkeit stärker im Vordergrund steht als bei Bewerbungen bei anderen Dienstgebern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020080170.L05

Im RIS seit

01.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2022

Dokumentnummer

JWR_2020080170_20211216L03