Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2020/08/0170

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2020/08/0170

Entscheidungsdatum

16.12.2021

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1
AlVG 1977 §9 Abs1

Rechtssatz

Stellt eine arbeitslose Person im Bewerbungsgespräch bei ihrer Mitteilung, ab einem bestimmten Zeitpunkt anderswo eine Arbeitsstelle antreten zu können, nicht sofort klar, dennoch bereit zu sein, (sogleich) ein Arbeitsverhältnis auf Dauer zu begründen, nimmt sie damit in der Regel das Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses in Kauf vergleiche VwGH 21.12.2005, 2003/08/0117; 14.3.2013, 2011/08/0104; jeweils mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020080170.L02

Im RIS seit

01.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2022

Dokumentnummer

JWR_2020080170_20211216L02

Rechtssatz für Ra 2025/08/0018

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2025/08/0018

Entscheidungsdatum

25.03.2025

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1
AlVG 1977 §9 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/08/0170 E 16. Dezember 2021 RS 2 (hier beabsichtigte der Arbeitslose die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit)

Stammrechtssatz

Stellt eine arbeitslose Person im Bewerbungsgespräch bei ihrer Mitteilung, ab einem bestimmten Zeitpunkt anderswo eine Arbeitsstelle antreten zu können, nicht sofort klar, dennoch bereit zu sein, (sogleich) ein Arbeitsverhältnis auf Dauer zu begründen, nimmt sie damit in der Regel das Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses in Kauf vergleiche VwGH 21.12.2005, 2003/08/0117; 14.3.2013, 2011/08/0104; jeweils mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025080018.L01

Im RIS seit

22.04.2025

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2026

Dokumentnummer

JWR_2025080018_20250325L01