Die Frage nach der Legitimation zur Erhebung einer Bescheidbeschwerde stellt eine anhand der Beschwerde zu prüfende Rechtsfrage dar, zu deren Lösung es keines Fachwissens einer Sachverständigen bedarf. Eine solche Rechtsfrage ist stets durch das VwG selbst zu beantworten (vgl. VwGH 16.10.2019, Ro 2019/02/0009).Die Frage nach der Legitimation zur Erhebung einer Bescheidbeschwerde stellt eine anhand der Beschwerde zu prüfende Rechtsfrage dar, zu deren Lösung es keines Fachwissens einer Sachverständigen bedarf. Eine solche Rechtsfrage ist stets durch das VwG selbst zu beantworten vergleiche VwGH 16.10.2019, Ro 2019/02/0009).