Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2020/03/0054

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

12

Geschäftszahl

Ra 2020/03/0054

Entscheidungsdatum

30.09.2020

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
93 Eisenbahn

Norm

EisbEG 1954 §2
EisenbahnG 1957 §31
EisenbahnG 1957 §31e
VwGG §42 Abs2 Z1
  1. VwGG § 42 heute
  2. VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VwGG § 42 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  4. VwGG § 42 gültig von 01.07.2008 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  5. VwGG § 42 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 330/1990
  6. VwGG § 42 gültig von 05.01.1985 bis 31.12.1990

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/03/0058

Rechtssatz

Die Eigentümerin einer von der Enteignung betroffenen Liegenschaft konnte zulässig geltend machen, dass bei Nichteinhaltung des Baugenehmigungsbescheids wegen Reduzierung des Ausmaßes der Kompensationsinjektionen die Standsicherheit ihres Gebäudes gefährdet sei, sodass der Nachweis der - für die Enteignung erforderlichen - projektbezogenen Gemeinnützigkeit fehle: Auch wenn im Regelfall die Auffassung des VwG zutrifft, die Beurteilung, ob bei Umsetzung des Vorhabens subjektiv öffentliche Interessen des betroffenen Eigentümers, etwa an der Sicherheit seines Gebäudes, verletzt werden, sei nicht im Enteignungsverfahren zu treffen, sondern in einem "anderen Verfahren", nämlich im vorgelagerten Baugenehmigungsverfahren, kann dies in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der Enteignungswerber vom Baukonsens abweichen will und es auch nicht etwa offenkundig ist, dass die Abweichung Rechte des zu Enteignenden nicht berührt vergleiche VwGH 26.6.2014, 2011/06/0040), nicht gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030054.L11

Im RIS seit

10.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2020

Dokumentnummer

JWR_2020030054_20200930L12