Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ro 2020/03/0042

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ro 2020/03/0042

Entscheidungsdatum

05.10.2021

Index

E3L E07204010
93 Eisenbahn

Norm

EisenbahnG 1957 §67d Abs7
32012L0034 Eisenbahnraum-RL Art32 Abs6

Rechtssatz

Paragraph 67 d, Absatz 7, EisenbahnG 1957 - mit welchem Artikel 32, Absatz 6, der RL 2012/34/EU umgesetzt wird - dient in erster Linie dem Zweck, die Eisenbahnverkehrsunternehmen rechtzeitig über geplante Änderungen der Entgeltregelungen in Kenntnis zu setzen und diesen somit die Möglichkeit zu geben, sich auf die geplanten Änderungen einzustellen sowie ihre Planungen entsprechend danach zu richten. Dementsprechend müssen auch angezeigte Änderungen nach Paragraph 67 d, Absatz 7, EisenbahnG 1957 - weil sie wesentliche Bestandteile der in den SNNB enthaltenen Entgeltregelungen betreffen - hinreichend bestimmt und klar gefasst sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020030042.J03

Im RIS seit

26.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2022

Dokumentnummer

JWR_2020030042_20211005J03