Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ro 2020/03/0002

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ro 2020/03/0002

Entscheidungsdatum

16.06.2020

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der bloße Verweis auf ein von der Behörde eingeholtes Gutachten, welches das VwG (anders als die Behörde, die dem Amtssachverständigengutachten mit näherer Begründung nicht gefolgt ist) seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, ohne dass dieses im Erkenntnis näher dargestellt wird, vermag weder eine Feststellung noch eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung zu ersetzen vergleiche VwGH 25.10.2019, Ra 2019/02/0075).

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020030002.J01

Im RIS seit

17.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2020

Dokumentnummer

JWR_2020030002_20200616J01