Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2020/01/0263
Entscheidungsdatum
02.09.2020
Index
41/02 Staatsbürgerschaft
Norm
StbG 1985 §10
StbG 1985 §19 Abs2
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/01/0264
Rechtssatz
Im Staatsbürgerschaftsverleihungsverfahren geht es darum, einer ganz bestimmten, durch ihren Namen identifizierbaren Person die Staatsbürgerschaft zu verleihen und insofern ihren rechtlichen Status zu gestalten. Daher ist die Staatsbürgerschaftsbehörde auch bei Vorlage eines Lichtbildes nicht ihrer Verpflichtung enthoben, sich von der Identität des Verleihungswerbers auf geeignete Weise zu überzeugen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010263.L05
Im RIS seit
20.10.2020
Zuletzt aktualisiert am
20.10.2020
Dokumentnummer
JWR_2020010263_20200902L02