Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2020/01/0263

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2020/01/0263

Entscheidungsdatum

02.09.2020

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10
StbG 1985 §19 Abs2

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/01/0264

Rechtssatz

Im Staatsbürgerschaftsverleihungsverfahren geht es darum, einer ganz bestimmten, durch ihren Namen identifizierbaren Person die Staatsbürgerschaft zu verleihen und insofern ihren rechtlichen Status zu gestalten. Daher ist die Staatsbürgerschaftsbehörde auch bei Vorlage eines Lichtbildes nicht ihrer Verpflichtung enthoben, sich von der Identität des Verleihungswerbers auf geeignete Weise zu überzeugen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010263.L05

Im RIS seit

20.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2020

Dokumentnummer

JWR_2020010263_20200902L02

Rechtssatz für Ro 2021/01/0010

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ro 2021/01/0010

Entscheidungsdatum

02.04.2021

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10
StbG 1985 §19 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/01/0263 B 2. September 2020 RS 2

Stammrechtssatz

Im Staatsbürgerschaftsverleihungsverfahren geht es darum, einer ganz bestimmten, durch ihren Namen identifizierbaren Person die Staatsbürgerschaft zu verleihen und insofern ihren rechtlichen Status zu gestalten. Daher ist die Staatsbürgerschaftsbehörde auch bei Vorlage eines Lichtbildes nicht ihrer Verpflichtung enthoben, sich von der Identität des Verleihungswerbers auf geeignete Weise zu überzeugen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021010010.J01

Im RIS seit

29.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2026

Dokumentnummer

JWR_2021010010_20210402J01