Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.04.2021

Geschäftszahl

Ro 2021/01/0010

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/01/0263 B 2. September 2020 RS 2

Stammrechtssatz

Im Staatsbürgerschaftsverleihungsverfahren geht es darum, einer ganz bestimmten, durch ihren Namen identifizierbaren Person die Staatsbürgerschaft zu verleihen und insofern ihren rechtlichen Status zu gestalten. Daher ist die Staatsbürgerschaftsbehörde auch bei Vorlage eines Lichtbildes nicht ihrer Verpflichtung enthoben, sich von der Identität des Verleihungswerbers auf geeignete Weise zu überzeugen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021010010.J01