Die Berücksichtigung der - den Wert der freien Station nach § 292 Abs. 3 zweiter Satz ASVG übersteigenden - monatlichen Mietbelastungen sowie der Kreditraten als einkommensmindernd im Rahmen der Beurteilung gemäß § 11 Abs. 2 Z 4 und Abs. 5 NAG 2005 entspricht der Rechtslage und ist nicht zu beanstanden (vgl. VwGH 26.1.2012, 2010/21/0346; 26.6.2012, 2009/22/0350).Die Berücksichtigung der - den Wert der freien Station nach Paragraph 292, Absatz 3, zweiter Satz ASVG übersteigenden - monatlichen Mietbelastungen sowie der Kreditraten als einkommensmindernd im Rahmen der Beurteilung gemäß Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 4 und Absatz 5, NAG 2005 entspricht der Rechtslage und ist nicht zu beanstanden vergleiche VwGH 26.1.2012, 2010/21/0346; 26.6.2012, 2009/22/0350).