Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
12
Geschäftszahl
Ra 2019/14/0558
Entscheidungsdatum
23.09.2020
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/14/0559
Ra 2019/14/0560
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/16/0209 E 15. April 2019 RS 2
Stammrechtssatz
Eine Änderung wesentlicher Spruchelemente liegt nicht vor, wenn die schriftliche Ausfertigung bloß formell etwas abweichend von der mündlich verkündeten Entscheidung formuliert ist, der normative Inhalt der ausgefertigten Fassung aber mit jenem der mündlich verkündeten übereinstimmt (vgl. etwa VwGH 16.9.2009, 2008/09/0218).Eine Änderung wesentlicher Spruchelemente liegt nicht vor, wenn die schriftliche Ausfertigung bloß formell etwas abweichend von der mündlich verkündeten Entscheidung formuliert ist, der normative Inhalt der ausgefertigten Fassung aber mit jenem der mündlich verkündeten übereinstimmt vergleiche etwa VwGH 16.9.2009, 2008/09/0218).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019140558.L12
Im RIS seit
23.11.2020
Zuletzt aktualisiert am
23.11.2020
Dokumentnummer
JWR_2019140558_20200923L12