Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
Ra 2019/16/0111
Entscheidungsdatum
09.01.2020
Index
E3R E05204020
Norm
32004R0883 Koordinierung Soziale Sicherheit Art68
Rechtssatz
Die Prioritätsregeln des Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 setzen bei Zusammentreffen von Ansprüchen die Gebührlichkeit von Familienleistungen in mehreren Mitgliedstaaten voraus und normieren eine Rangfolge dieser Leistungen untereinander; eine solche Rangfolge von Ansprüchen führt nicht zum grundsätzlichen Entstehen von Ansprüchen, sondern zu deren Reihung zueinander.Die Prioritätsregeln des Artikel 68, der Verordnung (EG) Nr. 883 aus 2004, setzen bei Zusammentreffen von Ansprüchen die Gebührlichkeit von Familienleistungen in mehreren Mitgliedstaaten voraus und normieren eine Rangfolge dieser Leistungen untereinander; eine solche Rangfolge von Ansprüchen führt nicht zum grundsätzlichen Entstehen von Ansprüchen, sondern zu deren Reihung zueinander.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160111.L06
Im RIS seit
27.09.2021
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2021
Dokumentnummer
JWR_2019160111_20200109L06