Verwaltungsgerichtshof
09.01.2020
Ra 2019/16/0111
Die Prioritätsregeln des Artikel 68, der Verordnung (EG) Nr. 883 aus 2004, setzen bei Zusammentreffen von Ansprüchen die Gebührlichkeit von Familienleistungen in mehreren Mitgliedstaaten voraus und normieren eine Rangfolge dieser Leistungen untereinander; eine solche Rangfolge von Ansprüchen führt nicht zum grundsätzlichen Entstehen von Ansprüchen, sondern zu deren Reihung zueinander.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160111.L06