Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2019/13/0124

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2019/13/0124

Entscheidungsdatum

03.05.2021

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 29. Juli 1997, 96/14/0115, zu dem damaligen Sachverhalt lediglich festgestellt, dass eine Anzahl von durchschnittlich jeweils weniger als 30 Verkäufen jährlich nicht für eine Gewerblichkeit spreche. Eine höhere Anzahl an Transaktionen schließt eine Vermögensverwaltung allerdings nicht aus (siehe etwa VwGH 21.12.2005, 2003/14/0046; 24.3.2004, 2003/14/0096).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130124.L07

Im RIS seit

06.07.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2021

Dokumentnummer

JWR_2019130124_20210503L03