Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes besteht kein Recht, in einem Ernennungsverfahren als Partei behandelt zu werden (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 22. Februar 1995, Zl. 94/12/0358, m.w.N.).Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes besteht kein Recht, in einem Ernennungsverfahren als Partei behandelt zu werden vergleiche z.B. das hg. Erkenntnis vom 22. Februar 1995, Zl. 94/12/0358, m.w.N.).