Eine Beschäftigungsbewilligung für eine Saisonarbeitskraft kann nur jenem Arbeitgeber erteilt werden, der diesem Wirtschaftszweig angehört (vgl. VwGH 15.9.2004, 2001/09/0189).Eine Beschäftigungsbewilligung für eine Saisonarbeitskraft kann nur jenem Arbeitgeber erteilt werden, der diesem Wirtschaftszweig angehört vergleiche VwGH 15.9.2004, 2001/09/0189).