Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2019/07/0052

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2019/07/0052

Entscheidungsdatum

21.10.2021

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Die Herstellung eines Hausanschlusses von einer bereits bewilligten Versorgungsleitung ist dann bewilligungspflichtig, wenn er fremde Rechte berührt oder einen Einfluss auf andere Gewässer oder Grundstücke ausübt - also für sich schon einen der Tatbestände des Paragraph 9, Absatz 2, WRG 1959 erfüllt -, oder wenn sich durch diesen Neuanschluss gegenüber der Bewilligung eine feststellbare quantitative oder qualitative Veränderung der Wasserbenutzung ergibt vergleiche VwGH 31.10.1979, 1281, 1293/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019070052.L03

Im RIS seit

06.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2021

Dokumentnummer

JWR_2019070052_20211021L03