Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2019/04/0046

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2019/04/0046

Entscheidungsdatum

21.10.2022

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Bei einem (erst nach Zuschlagserteilung möglichen) Antrag auf Feststellung einer Vergaberechtswidrigkeit kommt es darauf an, dass der Antragsteller im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung (an einen anderen Bieter) ein Interesse am Vertragsabschluss hatte und ihm durch die Nichterteilung des Zuschlags ein Schaden entstanden ist vergleiche etwa VwGH 26.9.2005, 2005/04/0021, und VwGH 8.9.2021, Ra 2019/04/0079).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019040046.L01

Im RIS seit

24.11.2022

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2022

Dokumentnummer

JWR_2019040046_20221021L01