Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2019/04/0019

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

Ra 2019/04/0019

Entscheidungsdatum

27.02.2019

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Vorliegend hat der Auftraggeber (hier für die Planung, Ausführung und den 24-Stunden-Betrieb eines Notarzthubschrauber-Stützpunktes) nicht die Vorlage eines Wartungskonzeptes verlangt, sondern den Nachweis der Erfüllung eines Teilaspektes der technischen Leistungsfähigkeit (nämlich der Fähigkeit, den Vorgaben hinsichtlich der Reparaturarbeiten und -fristen und somit der Verfügbarkeit des Notarzthubschraubers zu entsprechen). Der Umstand, dass in der Teilnahmeunterlage konkret für diesen Eignungsaspekt keine Nachweise angeführt waren, macht es nicht von vornherein unzulässig, einen Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hinsichtlich dieses Aspektes zu verlangen vergleiche etwa VwGH 18.5.2005, 2004/04/0094; bzw. Paragraph 75, Absatz 7, BVergG 2006, wonach als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit u.a. Angaben zur Ausrüstung bzw. zu den Fachkräften verlangt werden können).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019040019.L00

Im RIS seit

25.06.2019

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2019

Dokumentnummer

JWR_2019040019_20190227L04