Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2019/04/0019

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2019/04/0019

Entscheidungsdatum

27.02.2019

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Nach Paragraph 70, Absatz eins, BVergG 2006 dürfen Eignungsnachweise so weit festgelegt werden, wie dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. Die Mindestanforderungen hinsichtlich der Eignung müssen somit dem Auftragsgegenstand angemessen sein vergleiche VwGH 22.4.2010, 2008/04/0077). Daraus ergibt sich aber, dass das verlangte Niveau an Eignung in Beziehung zur nachgefragten Leistung zu setzen ist. Die Festlegungen zur Leistungsbeschreibung und somit auftragsbezogene Aspekte sind daher insoweit auch im Rahmen der Eignungsprüfung bedeutsam.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019040019.L02

Im RIS seit

25.06.2019

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2019

Dokumentnummer

JWR_2019040019_20190227L02