Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2019/03/0079

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0079

Entscheidungsdatum

19.08.2019

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3

Rechtssatz

Ausgehend von Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, BetriebsO 1994, wonach - damit der Ausweis auszustellen ist - "die Vertrauenswürdigkeit zumindest in den letzten fünf Jahren vor der Ausstellung des Ausweises nachweislich gegeben sein (muss)", ist im Verfahren über einen Antrag auf Ausstellung eines Taxiausweises eine Wertung des Verhaltens des Antragstellers innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraumes vorzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030079.L01

Im RIS seit

25.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2019

Dokumentnummer

JWR_2019030079_20190819L01