Verwaltungsgerichtshof
19.08.2019
Ra 2019/03/0079
Ausgehend von Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, BetriebsO 1994, wonach - damit der Ausweis auszustellen ist - "die Vertrauenswürdigkeit zumindest in den letzten fünf Jahren vor der Ausstellung des Ausweises nachweislich gegeben sein (muss)", ist im Verfahren über einen Antrag auf Ausstellung eines Taxiausweises eine Wertung des Verhaltens des Antragstellers innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraumes vorzunehmen.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030079.L01