Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.08.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0079

Rechtssatz

Ausgehend von Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, BetriebsO 1994, wonach - damit der Ausweis auszustellen ist - "die Vertrauenswürdigkeit zumindest in den letzten fünf Jahren vor der Ausstellung des Ausweises nachweislich gegeben sein (muss)", ist im Verfahren über einen Antrag auf Ausstellung eines Taxiausweises eine Wertung des Verhaltens des Antragstellers innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraumes vorzunehmen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030079.L01