Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2019/03/0001

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0001

Entscheidungsdatum

12.04.2019

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §8 Abs2 Z3

Rechtssatz

Es ist offenkundig, dass eine schwere (binokulare) Sehbeeinträchtigung dem sachgemäßen Umgang mit einer Schusswaffe, zu dem auch das sichere Erfassen und Anvisieren des Ziels einer

Schussabgabe gehört, entgegensteht (hier: vergleiche H54.1 der

internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme: bei Vorliegen einer - mit gegebenenfalls vorhandener Korrektur gemessenen - Sehschärfe von beidseitig geringer als 6/60).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030001.L02

Im RIS seit

03.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2019

Dokumentnummer

JWR_2019030001_20190412L03