Schon in Hinsicht auf den unterschiedlichen Schutzzweck der § 4 Abs. 1 lit. a und § 4 Abs. 1 lit. c StVO 1960 liegt eine Konsumtion dieser beiden Deliktstatbestände nicht vor (VwGH 9.11.1988, 88/03/0047).Schon in Hinsicht auf den unterschiedlichen Schutzzweck der Paragraph 4, Absatz eins, Litera a und Paragraph 4, Absatz eins, Litera c, StVO 1960 liegt eine Konsumtion dieser beiden Deliktstatbestände nicht vor (VwGH 9.11.1988, 88/03/0047).