Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2018/19/0546

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2018/19/0546

Entscheidungsdatum

25.06.2019

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Rechtssatz

Der VwGH hat zwar wiederholt Bedenken gegen die unreflektierte Verwertung von Beweisergebnissen der Erstbefragung erhoben, weil sich diese Einvernahme nicht auf die näheren Fluchtgründe zu beziehen hat vergleiche etwa VwGH vom 14.6.2017, Ra 2017/18/0001, mwN). Gleichwohl ist es aber nicht generell unzulässig, sich auf eine Steigerung des Fluchtvorbringens zwischen der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der weiteren Einvernahme eines Asylwerbers zu stützen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018190546.L00

Im RIS seit

01.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2019

Dokumentnummer

JWR_2018190546_20190625L01

Rechtssatz für Ra 2018/01/0187

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2018/01/0187

Entscheidungsdatum

03.09.2019

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/19/0546 B 25. Juni 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH hat zwar wiederholt Bedenken gegen die unreflektierte Verwertung von Beweisergebnissen der Erstbefragung erhoben, weil sich diese Einvernahme nicht auf die näheren Fluchtgründe zu beziehen hat vergleiche etwa VwGH vom 14.6.2017, Ra 2017/18/0001, mwN). Gleichwohl ist es aber nicht generell unzulässig, sich auf eine Steigerung des Fluchtvorbringens zwischen der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der weiteren Einvernahme eines Asylwerbers zu stützen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018010187.L02

Im RIS seit

07.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2019

Dokumentnummer

JWR_2018010187_20190903L01

Rechtssatz für Ra 2019/20/0455

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2019/20/0455

Entscheidungsdatum

30.09.2019

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/19/0546 B 25. Juni 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH hat zwar wiederholt Bedenken gegen die unreflektierte Verwertung von Beweisergebnissen der Erstbefragung erhoben, weil sich diese Einvernahme nicht auf die näheren Fluchtgründe zu beziehen hat vergleiche etwa VwGH vom 14.6.2017, Ra 2017/18/0001, mwN). Gleichwohl ist es aber nicht generell unzulässig, sich auf eine Steigerung des Fluchtvorbringens zwischen der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der weiteren Einvernahme eines Asylwerbers zu stützen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019200455.L01

Im RIS seit

08.11.2019

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2019

Dokumentnummer

JWR_2019200455_20190930L01

Rechtssatz für Ra 2019/14/0462

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2019/14/0462

Entscheidungsdatum

30.10.2019

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/19/0546 B 25. Juni 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH hat zwar wiederholt Bedenken gegen die unreflektierte Verwertung von Beweisergebnissen der Erstbefragung erhoben, weil sich diese Einvernahme nicht auf die näheren Fluchtgründe zu beziehen hat vergleiche etwa VwGH vom 14.6.2017, Ra 2017/18/0001, mwN). Gleichwohl ist es aber nicht generell unzulässig, sich auf eine Steigerung des Fluchtvorbringens zwischen der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der weiteren Einvernahme eines Asylwerbers zu stützen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019140462.L01

Im RIS seit

11.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2019

Dokumentnummer

JWR_2019140462_20191030L01

Rechtssatz für Ra 2019/14/0429

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2019/14/0429

Entscheidungsdatum

21.11.2019

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/19/0546 B 25. Juni 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH hat zwar wiederholt Bedenken gegen die unreflektierte Verwertung von Beweisergebnissen der Erstbefragung erhoben, weil sich diese Einvernahme nicht auf die näheren Fluchtgründe zu beziehen hat vergleiche etwa VwGH vom 14.6.2017, Ra 2017/18/0001, mwN). Gleichwohl ist es aber nicht generell unzulässig, sich auf eine Steigerung des Fluchtvorbringens zwischen der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der weiteren Einvernahme eines Asylwerbers zu stützen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019140429.L01

Im RIS seit

16.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2019

Dokumentnummer

JWR_2019140429_20191121L01

Rechtssatz für Ra 2025/19/0273

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2025/19/0273

Entscheidungsdatum

30.10.2025

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/19/0546 B 25. Juni 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH hat zwar wiederholt Bedenken gegen die unreflektierte Verwertung von Beweisergebnissen der Erstbefragung erhoben, weil sich diese Einvernahme nicht auf die näheren Fluchtgründe zu beziehen hat vergleiche etwa VwGH vom 14.6.2017, Ra 2017/18/0001, mwN). Gleichwohl ist es aber nicht generell unzulässig, sich auf eine Steigerung des Fluchtvorbringens zwischen der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der weiteren Einvernahme eines Asylwerbers zu stützen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025190273.L06

Im RIS seit

25.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2025

Dokumentnummer

JWR_2025190273_20251030L02