Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
27
Geschäftszahl
Ra 2018/17/0048
Entscheidungsdatum
11.07.2018
Index
34 Monopole
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2018/17/0049
Rechtssatz
Soweit das LVwG davon ausgeht, dass die Werbung Glücksspiele nicht als Unterhaltungsform mit an Null gehender Gewinnaussicht präsentiert, ist festzuhalten, dass eine solche vom LVwG angedachte "Werbung" gerade nicht dazu geeignet wäre, Spieler vom illegalen zum legalen Glücksspiel zu lenken. Aus welcher Feststellung sich die Beurteilung ergeben sollte, Glücksspiel werde als Methode der individuellen Geldmittellukrierung präsentiert, ist für den Verwaltungsgerichtshof nicht ersichtlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018170048.L33
Im RIS seit
24.04.2021
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2021
Dokumentnummer
JWR_2018170048_20180711L27