Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2018/17/0048

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

11

Geschäftszahl

Ra 2018/17/0048

Entscheidungsdatum

11.07.2018

Index

34 Monopole

Norm

GSpG 1989 §5 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2018/17/0049

Rechtssatz

Eine Begrenzung der Zahl der zu vergebenden Bewilligungen zum Betreiben von Glücksspielautomaten ist bereits ihrem Wesen nach geeignet, die Gelegenheiten zum Glücksspiel einzuschränken und damit ein Ziel des Allgemeininteresses zu erreichen, das durch das Unionsrecht anerkannt ist (zu den gesetzlichen Regelungen sowie den einzelnen Novellen vergleiche bereits das mehrfach zitierte hg. Erkenntnis vom 16.3.2016, Ro 2015/17/0022, Rn. 91 ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018170048.L11.1

Im RIS seit

24.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2021

Dokumentnummer

JWR_2018170048_20180711L11