Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
Ra 2018/05/0025
Entscheidungsdatum
25.09.2018
Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
Norm
BauO Wr ArtV Abs6 idF 2014/025
BauO Wr §81 Abs4 idF 2014/025
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2018/05/0026
Ra 2018/05/0027
Ra 2018/05/0028
Ra 2018/05/0029
Rechtssatz
Art. V Abs. 6 Wr BauO erlaubt ausdrücklich nur eine "Erhöhung der Dachneigung" und beschränkt diese (und damit die zulässige Erweiterung des Dachbereiches) insofern, als deren Ausmaß durch den Verweis auf § 81 Abs. 4 Wr BauO mit 45 Grad bzw. mit der im Bebauungsplan festgelegten Dachneigung begrenzt wird.Artikel römisch fünf, Absatz 6, Wr BauO erlaubt ausdrücklich nur eine "Erhöhung der Dachneigung" und beschränkt diese (und damit die zulässige Erweiterung des Dachbereiches) insofern, als deren Ausmaß durch den Verweis auf Paragraph 81, Absatz 4, Wr BauO mit 45 Grad bzw. mit der im Bebauungsplan festgelegten Dachneigung begrenzt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018050025.L06
Im RIS seit
14.06.2021
Zuletzt aktualisiert am
14.06.2021
Dokumentnummer
JWR_2018050025_20180925L05